An folgenden Stellen erhalten Sie für die Veranstaltungen im Schützenhaus die Eintrittskarten im Vorverkauf:
Stadtbad Pößneck
Bernhard-Siegel-Platz 1
07381 Pößneck
Stadtinformation Pößneck
Klosterplatz 2-4-6
07381 Pößneck
Buchhandlung "Am Markt"
07381 Pößneck, Markt 2-3
0176/43984864
Tickets sind zudem über den Ticket Shop Thüringen erhältlich, sowohl im Online-Shop als auch in den Vorverkaufsstellen außerhalb Pößnecks. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier: http://www.ticketshop-thueringen.de/vorverkaufsstellen. Sie können die Tickets direkt über den Link auf unserer Veranstaltungsseite bestellen.
Weiterhin können Sie die Eintrittskarten bestellen über die Ticket-Hotline unter 03647/ 44 15 44.
Grundsätzlich sind Eintrittskarten vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte eine Veranstaltung jedoch abgesagt werden, können Sie Ihre Tickets an der Vorverkaufsstelle, an der Sie sie erworben haben, wieder umtauschen.
Die detaillierten Informationen zum Ticketerwerb und zum Widerrufsrecht finden Sie hier.
Ein Erwerb von Eintrittskarten im Vorverkauf direkt am Schützenhaus ist leider nicht möglich. Sofern für Veranstaltungen noch an der Abendkasse Eintrittskarten erhältlich sind, informieren wir Sie auf unsere Website und auf Facebook.
Geschenkgutscheine für Veranstaltungen können im Stadtbad und in der Stadtinformation Pößneck erworben werden. Diese können für alle Veranstaltungen im Schützenhaus genutzt werden, müssen jedoch auch im Stadtbad bzw. in der Stadtinformation eingelöst werden.
Gutscheine, die beim Ticketshop Thüringen online erworben wurden, können ebenfalls für Veranstaltungen im Schützenhaus genutzt werden. Dazu buchen Sie bitte die entsprechende Veranstaltung ebenfalls online im Ticketshop Thüringen.
In der Regel erfolgt der Einlass 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Die Einlasszeiten können jedoch variieren. Bitte beachten Sie dazu die Angaben zur jeweiligen Veranstaltung auf Ihrem Ticket.
Parkplätze im unmittelbarer Nähe des Schützenhauses finden Sie entlang der Straße des Friedens und direkt oberhalb des Schützenhauses beim Ethel-und-Julius-Rosenberg-Platz.
Größere öffentliche Parkplätze befinden sich an der Saalfelder Straße 1 (auf dem Gelände des alten Stadtbades, ca. 6 Minuten Fußweg) sowie auf dem Gelände der einstigen Streichgarnspinnerei (Raniser Straße, ca. 3 Minuten Fußweg).
Direkt auf dem Gelände des Schützenhauses befinden sich 2 Behinderten-Parkplätze, die bei entsprechender und sichtbarer Kennzeichnung des Fahrzeugs genutzt werden können. Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss des Anbaus. Bei jeder Veranstaltung mit Reihenbestuhlung sind ausreichend Plätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen. Die Plätze für Rollstuhlfahrer können in den lokalen Vorverkaufsstellen und telefonisch gebucht werden, jedoch nicht über den Online-Shop der Stadtmarketing Pößneck bzw. des Ticketshop Thüringen.
Bitte beachten Sie bei der Ticketbuchung, dass die Empore nicht barrierefrei ist!
Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitbringen von professionellen Kameras, wie Spiegel-Reflex-Kameras, ist verboten. Das Drehen von Videos während einer Veranstaltung ist stets untersagt.
Sollten Sie etwas während der Veranstaltung verlieren, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Falls Ihnen erst nach der Veranstaltung auffällt, dass Sie etwas verloren haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns. Über Fundsachen/Gegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt (BGB §§ 978 ff.).
Die Hausordnung des Schützenhauses können Sie hier einsehen.
Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu öffentlichen Tanzveranstaltungen im Schützenhaus nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit für einen Veranstaltungsbesuch einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann das minderjährige Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Folgendes ist bei der Erteilung der Erziehungsbeauftragung zu beachten:
• Der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
• Der Erziehungsbeauftragte muss reif genug sein, seinem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
• Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt des Kindes gewährleistet sein.
• Es muss sichergestellt sein, dass der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung seines Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht.
• Grundsätzlich trägt der Erziehungsbeauftragte hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für sein Kind, auch wenn Sie eine erziehungsbeauftragte Person benennen.
• Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des JuSchG halten wir entsprechende Vordrucke für Sie bereit. Hier herunterladen
In Ergänzung dazu gilt:
Bei Konzert- / Tanzveranstaltungen:
Der vorbezeichnete Vordruck für die Erziehungsbeauftragung ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausnahmslos zu verwenden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung keinen Zutritt, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten jedoch Zutritt ohne zeitliche Beschränkung.
Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten jedoch Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung.
Bei sonstigen Entertainment- / Kinder- / Familien-Veranstaltungen:
Eine Erziehungsbeauftragung ist in der Regel nicht erforderlich.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben in der Regel auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 23:00 Uhr.
Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten jedoch Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung.
Bei jugendgefährdenden Veranstaltungen im Sinne § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG):
Sofern es sich bei einer Veranstaltung um eine jugendgefährdende Veranstaltung im Sinne des § 7 JuSchG handelt, gelten im Einzelfall Abweichungen davon, die gesondert zu erfragen sind.
Gästen, die von außerhalb nach Pößneck anreisen, empfehlen wir diese diese Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten in Pößneck und Umgebung:
Villa Altenburg, Straße des Friedens 49 in 07381 Pößneck, www.villa-altenburg.de
Ringhotel Schlossberg, Ernst-Thälmann-Straße 62 in 07806 Neustadt (Orla), www.ringhotel-schlossberg.de
Hotel Stadt Neustadt, Ernst-Thälmann-Strasse 1 in 07806 Neustadt (Orla), www.hotel-stadt-neustadt.de
Hotel Asterra, Am Sperberhölzchen 34 in 07318 Saalfeld www.hotelasterra.de